Steuererklärung im Studium? 5 Gründe, warum es sich wirklich lohnt!
von Diana, aktualisiert am 12.03.2025
Diana, aktualisiert am 12.03.2025
Eine Steuererklärung abzugeben, obwohl du Student bist, macht auf jeden Fall Sinn! Du kannst nämlich einige Tausend Euro an Steuern sparen – auch ohne ein Einkommen.
Denn während deines Studiums entsteht ein Verlustvortrag, den du beim Finanzamt einreichen und geltend machen kannst, wenn du weniger Einnahmen als Ausgaben hast. Der so „angesparte“ Steuerbonus, wird dann später mit deinem ersten, zu versteuerndem Einkommen eingelöst.
Wichtiger Fact für alle Spätaufsteher: Du kannst deine Steuererklärung sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Als Student hast du sogar noch etwas mehr Zeit – mehr dazu erfährst du bei uns. (Eine Pflichtsteuer ist nur erforderlich, wenn du bei deinem Nebenjob Lohnsteuer zahlst...)
Wir zeigen dir jetzt, was du von der Steuer absetzen kannst, was du dabei beachten solltest und wie du eine höchstmögliche Rückzahlung vom Finanzamt erhältst!
Du möchtest deine Studienkosten absetzen?
Begriffe wie Werbungskosten oder Verlustvortrag sagen dir nichts? Du hast keinen Plan von Pauschalen? Und welche Unterscheidung gibt es zwischen Erst- und Zweitausbildung?
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Nach Teilnahme am Steuer-Seminar erhältst du außerdem einen 50%-Gutschein auf die Abgabe der Steuererklärung bei unserem Partner taxfix!
Warum jeder Student eine machen sollte!
Ohne Einkommen trotzdem eine Steuererklärung machen, warum? Ganz einfach – weil du dir Kosten, die in deinem Studium anfallen, als Verluste steuerlich anrechnen lassen kannst.
Immer noch nicht überzeugt, als Student eine Steuererklärung abzugeben?
Hier nochmal alle wichtigen Gründe für dich zusammengefasst, warum es sich lohnt!
Grund 1: Verlustvortrag
Ansammeln, Ausfüllen, Pauschalen nutzen (falls Belege fehlen) und sobald du das erste Mal Steuern zahlst, werden die Verluste angerechnet. Pauschalen sind zum Beispiel 240€/Jahr für Telefon und Internet oder 964€ Umzugskosten.
Grund 2: Easy going & schnell gemacht
Es gibt mittlerweile zahlreiche Steuersoftware, auch speziell für Studenten, die den Steuerberater nahezu ersetzen. Mit Hilfe der Software kannst du ganz schnell selbst deine Steuererklärung machen, ohne viel Vorkenntnisse. Also Steuererklärung ganz einfach selbstgemacht, am PC, ohne Steuerberater.
Grund 3: Online-Tool
Es gibt sogar im Internet Tools, mit denen du durch wenige Schritte deine Online-Steuererklärung erstellen und „vor berechnen“ lassen kannst. Wenn du sagst, dass es sich für dich lohnt, kannst du sie auch direkt online einreichen. Informiere dich doch einfach das nächste Mal, wenn wieder eine Steuererklärung ansteht, bei den zahlreichen Anbietern.
Grund 4: Rückwirkend bis zu 7 Jahre einzureichen
Ja, für alle die es vielleicht bisher verschlafen haben – die Kosten für dein Studium kannst du sogar bis zu 7 Jahre rückwirkend in voller Höhe einreichen! Das geht vor allem auch, wenn du vielleicht nicht mehr alle Belege hast, da du dann auf die Pauschalen zurückgreifen kannst. Wichtig ist hier nur zu beachten, dass es sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium handelt – bei einem Erststudium gelten andere Vorgaben.
Grund 5: ø sind bis zu 1.063€ absetzbar
Es klingt nach viel Geld und ist es auch! Du kannst dir durch die zahlreichen Pauschalen und allg. Kostenpunkte mehrere Tausend Euro deiner angefallenen Studienkosten zurückholen. Absetzbar sind z.B. Unimaterialien (Fachbücher, Skripte, Laptop, Fahrtweg zur Uni, Praktika, Auslandssemester uvm). Da kommt in einem Studentenleben doch einiges zusammen!
Was ist, wenn ich ein Einkommen habe?
Wenn du schon Lohnsteuer bezahlen musst, weil du über den Steuerfreibetrag für Studenten kommst, solltest du trotzdem eine Steuererklärung mit der Angabe des Verlustvortrags abgeben. Denn dann kannst du schon während deines Studiums Steuern sparen. Absetzbar sind beispielsweise, Fahrten zur Uni, Laptop, Praktika, Umzüge, Studiengebühren, Telefon und Fernsehanschluss uvm. Für deine Steuererklärung brauchst du dann einfach nur deine Steuer- ID. Es gilt noch zu beachten, dass, wenn Belege gesammelt werden, diese bis zu 7 Jahre aufgehoben werden sollten - das ist wichtig für eine mögliche Steuerprüfung. Den Begriff der Anlage N solltest du dir auf jeden Fall schon einmal merken.
Welche Studenten geben eine Steuererklärung ab?
Ob ein Student eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht, hängt von dem Einkommen des Studenten ab.
Wenn du als Student keine Nebeneinkünfte hast, musst du keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. Als studentische Hilfskraft verdienst du z.B. Geld und gibst dafür deine Lohnsteuerkarte ab. Auch wenn dein Arbeitgeber die Lohnsteuer für dich als Arbeitnehmer bezahlt, kannst du dir mit Hilfe der Steuererklärung, auch als Student, einen Teil der bezahlten Steuern zurückholen.
Bei einem Minijob (bis zu 556€ Einkommen im Monat) bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da du keine Lohnsteuer zahlst. Dein Einkommen liegt dann unter dem Steuerfreibetrag für Studenten (12.096€ im Jahr 2025). Es ist dennoch sinnvoll, trotzdem eine Steuererklärung einzureichen.
Wenn du mehr Informationen zum Thema möchtest, bieten wir allen Studierenden deutschlandweit ein kostenloses Seminar zum Thema an. Dort kannst du auch noch einmal ausgebildete Finanzexperten zu deiner ersten Steuererklärung befragen. Hier geht´s zum Seminar zu Steuern im Studium.
PS: Darüber hat sogar schon FOCUS Online berichtet!
Studenten, die eine Steuererklärung abgeben, müssen:
- Einkommen haben, was über den Steuerfreibetrag von 12.096€ im Jahr 2025 hinausgeht
- Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte besitzen, die über den Steuerfreibetrag hinausgehen
- Steuerfreibeträge haben, die auf Lohnsteuerkarte angeschrieben sind
- bei mehr als 2 Arbeitgebern tätig sein und zur Steuerklasse VI gehören
Was müssen duale Studenten beachten?
Da duale Studenten einer Universität über ein Einkommen verfügen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Der aktuelle Steuerfreibetrag liegt im Jahr 2025 ebenfalls bei 12.096€. Wenn die Studenten mehr verdienen, müssen sie auch während ihres Studiums Steuern zahlen.
Der Vorteil, gegenüber „normalen“ Studenten ist, dass die Studienkosten als sogenannte Werbungskosten absetzbar sind. Darunter fallen z.B. beruflich bedingte Ausgaben, wie Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien, Berufskleidung, Studienmaterialien, Umzugskosten uvm. Wenn du an einer privaten Einrichtung studierst, zahlt sich der Punkt „Studiengebühren absetzen“ besonders aus!
Im Gegensatz zu den Sonderausgaben, können Werbungskosten im Studium auf die kommenden Jahre, im Beruf umgelegt werden. Du kannst dann vielleicht nicht sofort Steuern sparen, aber du freust dich spätestens bei deinem Berufseinstieg über eine Steuergutschrift. Du profitierst also nach deinem Studium von deiner Steuererklärung, da dann die Kosten „verrechnet“ werden.
Also worauf wartest du noch? Schau dir unsere Workshops an und los geht's!