BAföG - Alle Infos zur Rückzahlung

Hochschulinitiative Deutschland

von Petra, 28. Oktober 2021, aktualisiert am 06.02.2025

Hochschulinitiative Deutschland

von Petra, 28. Oktober 2021


Du hast dein Studium beendet und BAföG bezogen? Oder fragst dich schon im Studium, wie die Rückzahlung ablaufen wird? BAföG ist zur Hälfte ein Staatsdarlehen, welches 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden muss. In diesem Beitrag möchten wir alle deine Fragen rund um das Thema BAföG-Rückzahlung beantworten. Du erfährst wann die erste Rate fällig wird, wie hoch sie ist, welche Sonderregelungen es gibt und vieles mehr.

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Die wichtigsten Fakten zur BAföG-Rückzahlung

  • 5 Jahre nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer musst du damit beginnen, einen Teil der erhaltenen Förderung zurückzuzahlen
  • Für die Rückzahlung hast du in i.d.R. 20 Jahre Zeit
  • Du kannst deine BAföG-Schulden einmalig oder in dreimonatigen Raten begleichen
  • Du musst die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen
  • Maximal belaufen sich deine BAföG-Schulden auf 10.010 Euro
  • Einen Nachlass gibt es, wenn du die Schulden auf einen Schlag begleichst oder vorzeitig mit der Rückzahlung beginnst

Wer muss BAföG überhaupt zurückzahlen?

Wenn du als Student*in einer Hochschule, Höheren Fachhochschule oder Akademie BAföG erhalten hast, musst du dieses Darlehen nach dem Ende der Höchstförderungsdauer zurückzahlen. Die BAföG-Förderung besteht zu einem Teil aus einem Zuschuss und zum anderen Teil aus einem zinsfreien Staatsdarlehen. Den zweiten Teil - also den zinsfreien Kredit vom Staat - musst du zurückzahlen, sobald du einen Job hast. Die BAföG-Rückzahlung betrifft ausschließlich Student*innen. Schüler*innen betrifft diese Regelung nicht, da BAföG hier als Vollzuschuss gewährt wird.

Zuständig für die Rückforderung des Staatsdarlehens ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Nach dem Ende der BAföG-Höchstförderdauer, wird dich die BVA zur Rückzahlung des Darlehens auffordern. Beachte, dass dafür deine aktuelle Adresse benötigt wird. Ansonsten verrechnet dir die BVA 25 Euro für die Anschriftenermittlung.

Sollte das Amt dir aufgrund einer fehlenden Anschrift mehr als einmal Kosten aufbrummen müssen, wird leider auch die Möglichkeit des Schuldenerlasses nach 20 Jahren gestrichen. Wenn du "Neuschuldner" bist, werden dir 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungsverpflichtung nämlich die Schulden erlassen - allerdings nur, wenn du dich an alle Vorgaben hältst und immer pünktlich zahlst. Zu den Vorgaben zählt natürlich auch das rechtzeitige Bekanntgeben von Adressänderungen. Was der Unterschied zwischen "Neuschuldner" und "Altschuldner" ist, klären wir etwas später im Text. Ein Fehlen der Anschrift kann übrigens auch zu Verzugszinsen führen. Doch keine Sorge: Eine Adressänderung kannst du easy online auf der Seite der BVA vornehmen.

Die Rückzahlungsverpflichtung betrifft als ehemalige*r BAföG-Empfänger*in ausschließlich dich. Egal wie hoch das Einkommen von Eltern oder, solltest du dann schon verheiratet sein, Ehepartner*in ist - sie können hier nicht in die Pflicht genommen werden. BAföG-Schulden können auch nicht vererbt werden. Stirbt der*die BAföG-Empfänger*in, verfallen die Schulden.

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Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Deine erste Rückzahlungsrate wird fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Die Förderungshöchstdauer ist mit der Regelstudienzeit gleichzusetzen. Für den Abschluss des Bachelors beträgt die Regelstudienzeit z.B. meist 6 Semester. Solltest du die Studienrichtung gewechselt haben, ist die Förderungshöchstdauer deines zuletzt absolvierten Studiengangs ausschlaggebend. Wurdest du an einer Akademie ausgebildet, beginnt die Rückzahlung nach dem Ende der vorgesehenen Ausbildungszeit der jeweiligen Fachrichtung. 4,5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit bzw. der Förderungshöchstdauer, erhältst du ein Schreiben von der BVA. Sie informiert dich dann im Detail über die Ratenhöhe und das Prozedere der Rückzahlung. Ein halbes Jahr nach dieser Aufforderung musst du deine erste Rate begleichen.

Wichtig: Auch wenn du noch einen Master dranhängst, bezieht sich die Regel immer auf dein Bachelorstudium. Wenn du also nach Abschluss des Bachelorstudiums noch 2 Jahre weiterstudierst, erhältst du trotzdem nach weiteren 2,5 Jahren eine Aufforderung zur Rückzahlung. Diese verschiebt sich also nicht, weil du weiterstudiert hast. Obwohl es BAföG i.d.R. nur für ein einziges Studium gibt, kann jedoch auch dein Masterstudium gefördert werden, wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst.

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

Da deine BAföG-Förderung zum Teil aus einem Zuschuss besteht, musst du auch nur einen Teil (das Staatsdarlehen) zurückzahlen. Maximal zahlst du 10.010 Euro zurück. Die Rate für die BAföG-Rückzahlung beträgt 130 Euro pro Monat. Wenn du dich für eine Ratenzahlung entschieden hast und nicht alles auf einen Schlag begleichst, bekommst du alle 3 Monate eine Rechnung zugeschickt. Du musst also alle 3 Monate 390 Euro begleichen.

Insgesamt hast du für die Rückzahlung 20 Jahre Zeit. Wenn du die 10.010 Euro in der vorgegebenen Ratenhöhe von 130 Euro pro Monat begleichst, hast du dein Studiendarlehen nach 77 Monaten (ca. 6,5 Jahre) getilgt. Solltest du deine Schulden auf einen Schlag begleichen oder zumindest gleich zu einem Großteil zurückzahlen, bekommst du einen Nachlass von der BVA gewährt. Bis zu 50% deiner Schulden können dir so erlassen werden. Wann du welchen Nachlass erhältst, ist in der Nachlasstabelle der BVA ersichtlich.

Was passiert, wenn ich mir die Rückzahlung momentan nicht leisten kann?

Um dich von der Rückzahlung befreien zu lassen, darf dein monatliches Einkommen einen festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Dieser Freibetrag hängt von deiner individuellen Lebenssituation ab. Lebst du in einem Single-Haushalt darf dein Netto-Einkommen pro Monat 1.690 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 770 Euro und mit Lebens- oder Ehepartner*in um 850 Euro.

Wenn du dich von der Rückzahlung freistellen hast lassen, kann sich die Rückzahlungsfrist für "Altschuldner" um maximal zehn weitere Jahre verlängern. Hast du jedoch erst im August 2019 oder später das erste Mal BAföG erhalten, giltst du als "Neuschuldner". Das bedeutet, dass dir 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungsverpflichtung die Schulden erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass du dich stets an alle Vereinbarungen gehalten hast und immer pünktlich gezahlt hast.

Wie du die Rückzahlung von BAföG schnell hinter dich bringen kannst und deine Finanzen auf einfache Weise im Blick behältst, erfährst du im Finanz-Crashkurs. Ebenfalls interessant: Du erhältst auch nützliche Insights in Kapitalanlagen und Aktienmarkt.

Finanz-Crashkurs Studenten Hochschulinitiative
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Wie lange kann ich überhaupt von der Rückzahlung befreit werden?

In der Regel genehmigt die BVA eine Freistellung für ein Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sogar sein, dass du für mehrere Jahre freigestellt wirst. Die Freistellung kann rückwirkend für bis zu 4 Monate erfolgen. Gerade wenn du finanziell noch keinen sicheren Boden unter den Füßen hast, kann eine Freistellung eine enorme Erleichterung darstellen. Bedenke jedoch, dass du die Schulden irgendwann zurückzahlen musst und eine Freistellung nicht ewig möglich ist. Wenn sich deine Einkommenssituation in der Zeit der Freistellung verbessert haben sollte, musst du das natürlich umgehend melden.

FAQ zur BAföG-Rückzahlung

1) Muss ich bei einem Studienabbruch ebenfalls BAföG zurückzahlen?

Kurz und knapp: Ja! Brichst du dein Studium ab, musst du das bis dahin erhaltene BAföG zurückzahlen. Auch in diesem Fall musst du 50% der gesamten erhaltenen Fördersumme begleichen (also den Darlehensanteil der Förderung).

2) Muss ich Auslands-BAföG zurückzahlen?

Ja! Auslands-BAföG verhält sich wie Inlands-BAföG. Es besteht ebenso zur Hälfte aus dem Staatsdarlehen und zur Hälte aus einem Zuschuss. Das erhaltene Darlehen für den Auslandsaufenthalt musst du zurückzahlen.

3) Ist die BAföG-Rückzahlung steuerlich absetzbar?

Nein. Die BAföG-Rückzahlung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das liegt daran, dass das BAföG-Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und nicht für die Ausbildung gezahlt wird. Die Förderung ist also steuerfrei und muss nicht als Einkommen angegeben werden. Dadurch erhältst du später auch nichts von der Steuer zurück.

Welche der angefallenen Studienkosten du im Gegensatz zur BAföG-Rückzahlung sehr wohl von der Steuer absetzen kannst, erfährst du neben anderen Informationen im Steuerseminar:

Vorteile Steuerseminar Hochschulinitiative Deutschland
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4) Beeinflusst eine Heirat die BAföG-Rückzahlung?

Durch eine Heirat ändert sich deine Freibetragshöhe. Sie erhöht sich derzeit um 850 Euro. Solltest du also gemeinsam mit dem/der Ehepartner*in über ein höheres Einkommen verfügen, kannst du dich dennoch zeitweise von der Rückzahlung befreien lassen.

5) Profitiere ich durch eine vorzeitige BAföG-Rückzahlung?

Ja! Leistest du eine Rückzahlung des bis dato noch nicht fälligen Darlehens, hast du die Möglichkeit einen Nachlass zu erhalten. Hierfür gibt es Nachlasstabellen der BVA, die du dir ansehen kannst.

Alle weiteren Infos zum Thema Bafög und Rückzahlung findest du unter den hinterlegten Links direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung!