Der Werkstudent und die Sozialversicherung
von Evelyn, 18. März 2021, aktualisiert am 12.03.2025
Evelyn, 18. März 2021, aktualisiert am 12.03.2025
Was macht eine Werkstudentin und einen Werkstudenten aus? Welche Sozialabgaben müssen sie leisten? Und in welcher Höhe fallen die Beiträge an? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Sozialversicherung bei Werkstudentinnen und Werkstudenten.
Warum ein Werkstudent bei den Abgaben anders behandelt wird
Da Studierende neben dem Studium kaum einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können, arbeiten sie meist eine geringe Stundenanzahl in der Woche. Damit füllen sie ihr Taschengeld auf und sammeln mitunter bereits wertvolle Praxiserfahrung. Durch diese geringfügige Beschäftigung wird die Werkstudentin und der Werkstudent bei der Sozialversicherung gesondert behandelt. Mehr dazu erfährst du im Folgenden.
Merkmale eines Werkstudenten und seine Arbeitszeit
Beginnen wir ganz von vorn: Als Werkstudentin und Werkstudent gilt, wer an einer Hochschule immatrikuliert ist, Vollzeit studiert und daneben eine - im besten Fall - berufsbezogene Tätigkeit ausübt. Solltest du dir eine Auszeit in Form eines Urlaubssemesters gönnen oder bereits promovieren, zählst du natürlich nicht als Werkstudentin oder Werkstudent. Zudem darfst du das 25. Fachsemester nicht überschritten haben.
Was die Anzahl der Stunden angeht, gibt es auch klare Regeln: In der Vorlesungszeit darf die wöchentliche Arbeit nicht mehr als zwanzig Stunden einnehmen. Von dieser Regelung sind die Semesterferien jedoch ausgenommen. Hier ist das Überschreiten der zwanzig Stunden erlaubt - aber nur innerhalb eines Jahres verteilt auf 26 Wochen. Findet die Arbeit am Abend, in der Nacht oder am Wochenende statt, gilt das Gleiche.
Grundsätzlich gilt: Du musst insgesamt mindestens genauso viel Zeit für dein Studium aufwenden, wie für die arbeitende Tätigkeit. Während des Semesters sind mehr als zwanzig Stunden Arbeit kaum mit dem Studium vereinbar, während es in den Semesterferien anders aussieht. Da dürften es auch bis zu vierzig Stunden werden. An maximal 26 Wochenenden darf es auch die ein oder andere Schicht mehr sein, auch wenn dabei die zwanzig Stunden in der Woche überschritten wurden.
Wie die Sozialversicherungsabgaben eines Werkstudenten geregelt sind
Kommen wir nun zum Thema Werkstudentin bzw. Werkstudent und Sozialversicherung. Hier gibt es gleich eine gute Nachricht: Für die arbeitende Tätigkeit haben die Werkstudentin sowie der Werkstudent keine Abgaben in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu leisten - genauso wenig dein Arbeitgeber. Die Rentenversicherung ist für den Student und die Studentin die einzige Sozialversicherung, für die Abgaben anfallen. Hier ist entscheidend, wie viel du im Monat verdienst. Bei einem Einkommen von mehr als 556 Euro müssen du und dein Arbeitgeber jeweils bis zu 9,3 Prozent des Bruttoverdienstes zahlen. Hier gibt es jedoch eine Besonderheit zu beachten: den Übergangsbereich, früher als Gleitzone bekannt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). In diesem Übergangsbereich befindest du dich, wenn dein monatliches Gehalt zwischen 556,01 und 2.000 Euro brutto beträgt. Der Link hält auch einen Beitragsrechner bereit, anhand dessen du dir deine individuellen Abgaben ausrechnen kannst.
Liegt dein Verdienst unter 556 Euro, trifft es dich sogar noch besser: In dem Fall hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf die Befreiung dieser Sozialabgabe zu stellen. Das ist das sogenannte Werkstudentenprivileg. Dafür springt für dich am Ende des Monats aber auch weniger Geld raus. Warum die Rentenversicherung für den Student und die Studentin entscheidend ist, ist ganz einfach: Deine Arbeitsleistung soll schließlich belohnt und dir für deine Rente angerechnet werden. Von der Beitragszahlung in der Arbeitslosenversicherung sind Werkstudentinnen und Werkstudenten befreit, weil sie als Studierende gelten. Arbeitslosenversichert ist nur, wer Vollzeit arbeitet.
Was du als Werkstudent bei der Krankenversicherung beachten solltest
Aber Achtung: Studierende brauchen grundsätzlich eine Krankenversicherung. In diese ist dann auch die Pflegeversicherung involviert. Als Werkstudentin und Werkstudent ist für die Krankenversicherung entscheidend, wie alt du bist:
Bis 25 Jahre
Wenn du nicht älter als 25 bist, kannst du über deine Eltern mitversichert sein. Das heißt, in dem Fall greift die Familienversicherung für dich als Werkstudent oder Werkstudentin. Dann fällt kein zusätzlicher Beitrag für dich an. Arbeitest du nebenbei, darf dein Verdienst die monatliche Grenze von 535 Euro brutto nicht überschreiten. Verdienst du mehr, musst du dich um eine eigene Krankenversicherung kümmern.
25 bis 30 Jahre
Bist du älter als 25, dann musst du dich ebenfalls selbst krankenversichern. Welche Krankenkasse du wählst, bleibt dabei dir überlassen. Der Beitragssatz in der studentischen Krankenversicherung beträgt etwa 90-100 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung. Hier darfst du in einem Alter von 25 bis 30 Jahren und bis zu deinem 15. Fachsemester versichert sein.
Entscheidest du dich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, fällt ein Beitragssatz von 10 bis 14 Prozent an. Hier können jedoch individuelle Zusatzbeiträge anfallen, die von den einzelnen Krankenkassen abhängen. Im ersten halben Jahr nach deinem Wechsel aus der studentischen Krankenversicherung zur freiwilligen gesetzlichen ist jedoch nur ein ermäßigter Beitrag fällig.
Du kannst dich aber auch auf freiwilliger Basis privat versichern. In einigen Fällen darfst du als Studentin oder Student hier aber nicht älter als 34 Jahre sein. Auch hier sind die Beitragssätze von Kasse zu Kasse verschieden. Beachte in diesem Fall, dass sich ein späterer Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung schwierig gestalten kann.
Der Werkstudent und Steuerzahlungen
Was die Zahlung von Steuerabgaben betrifft, gilt für dich als Werkstudent bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 12.096 Euro brutto der Steuerfreibetrag. Wenn du nicht über diesen Betrag hinaus verdienst, bist du von den Steuerabgaben befreit. Da du aber in eine Lohnsteuerklasse eingestuft wirst, werden dir zunächst mal Steuern von deinem Gehalt abgezogen. Diese kannst du dann über die jährliche Steuererklärung wieder zurückbekommen.
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Sozialabgaben leicht gemacht
Wie du siehst, fallen für dich keine hohen Kosten als Werkstudentin oder Werkstudent in der Sozialversicherung an. Mit der Beachtung einzelner kleiner Kriterien, die deine individuelle Situation betreffen, weißt du schnell, mit welchen Abgaben du zu rechnen hast. Sollte dir dennoch etwas unklar sein, kannst du dich jederzeit an deine Krankenkasse oder an deine Uni wenden. Und nun viel Erfolg bei Arbeit und Studium!