So klappt das Studium mit Behinderung

Logo der Hochschulinitiative Deutschland

von Diana, 28. Mai 2020

von Diana, 28. Mai 2020


Für viele Studenten ist ein Studium keine leichte Sache. Für einige ist es jedoch noch ein wenig schwieriger: Menschen mit Behinderungen sind neben den üblichen Herausforderungen des Studentenlebens oft noch weiteren Hürden und Problemen ausgesetzt. Mittlerweile gibt es viele Initiativen, die Studierende mit Behinderung unterstützen und auch die Hochschulen haben in Sachen Barrierefreiheit schon einiges nachgerüstet.

Doch als StudentIn mit Behinderung gilt es vor der Entscheidung für einen Studiengang oder eine Hochschule einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Tipps für dich zusammengestellt, damit dir der Einstieg ins Studium leichter fällt. Doch zuerst müssen wir definieren, was unter dem Begriff „Behinderung“ überhaupt verstanden wird.

Was ist eine „Behinderung“?

Wichtig ist: Mit einer Behinderung ist es möglich, staatliche und institutionelle Unterstützung für dein Studium zu beantragen. Doch dafür musst du erst einmal bestätigen, dass du eine Behinderung hast. Zu diesem Zweck wurden Gesetze und Vorschriften entworfen, die genau festlegen, welche Krankheit eine Behinderung darstellt und welche nicht. Generell gelten folgende Kriterien für die Einordnung einer Krankheit als Behinderung:

  • Sehbehinderung oder Blindheit
  • Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
  • Einschränkung der Mobilität
  • psychische Krankheit (z.B. Depression, Essstörung oder Angststörung)
  • Autismus oder AD(H)S
  • chronische Krankheit (z.B. Epilepsie, Diabetes, Morbus Crohn oder Multiple Sklerose)
  • Sprachbehinderung (z.B. Legasthenie)

Sobald eines oder mehrere dieser Kriterien auf dich zutrifft, kannst du die verschiedensten Unterstützungsmöglichkeiten nutzen.

Student im Rollstuhl in Bibliothek

Tipp #1: Nutze Unterstützung!

Eine Behinderung bringt oft verschiedene Arten von Einschränkungen oder Verzögerungen mit sich. Genau deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese auszugleichen:

Nachteilausgleich

Bei der Studienplatzvergabe und auch während des Studiums kannst du verschiedene Nachteilsausgleiche beantragen.

Hast du dein Abitur aufgrund deiner Behinderung erst später machen können, als es ohne Behinderung möglich gewesen wäre, können dir dafür Wartesemester gutgeschrieben werden. So hast du bessere Chancen auf deinen Traumstudienplatz. Ist deine Abiturnote wegen deiner Krankheit schlechter ausgefallen, kannst du ebenso einen Nachteilsausgleich erwirken, insofern du nachweisen kannst, dass deine Note ohne Behinderung besser ausgefallen wäre. Für alle NC-Fächer wird dir dies einen Vorteil bringen. Und natürlich kannst du auch einen Härtefallantrag stellen. So hast du die Chance einen der zwei Prozent für Härtefälle reservierten Plätze auf Anhieb zu bekommen.

Auch während des Studiums kannst du bestimmte Nachteilsausgleiche nutzen. Du kannst beispielsweise verlängerte Abgabefristen für deine Studienleistungen vereinbaren, verlängerte Prüfungszeiten bekommen, eine Umwandlung von schriftliche in mündliche Prüfungen beanspruchen (oder umgekehrt) oder Assistenzen für Prüfungen, wie Gebärdendolmetscher oder Schreibhilfen, beanspruchen.

Informationen zur Studienplatzvergabe findest du bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Zum Nachteilausgleich findest du allgemeine Informationen beim Deutsches Studentenwerk e.V..

Du möchtest deine Studienkosten zurück?

  • Erfahre alles über Pauschalen, die du auch ohne Belege anrechnen kannst
  • Lerne, wie du dein Studium in der Steuererklärung richtig angibst
  • Erstelle deine Steuerklärung in 30 Minuten - da bleibt mehr Zeit für die schönen Dinge!

Sonderregelungen beim Bafög

Auch bei der Studienfinanzierung bekommst du Unterstützung. Die Förderungshöchstdauer vom Bafög kann beispielsweise aufgrund einer Erkrankung verlängert werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Härtefreibetrag zu beantragen. Der anrechenbare Freibetrag wird damit aufgrund außergewöhnlicher Belastungen erhöht, sodass du monatlich mehr Geld zur Verfügung hast. Solltest du durch deine Behinderung erst nach dem 30. Geburtstag mit einem Studium beginnen können, gelten auch hier gesonderte Regeln: Im Gegensatz zu Menschen ohne Behinderung steht dir die finanzielle Unterstützung durch das Bafög auch dann noch zur Verfügung.

Tipp #2: Kontaktiere die Hochschule

Generell kannst du mit einer Behinderung natürlich alles studieren. Doch an einigen Hochschulen gibt es immer noch Umstände, wie beispielsweise fehlende Barrierefreiheit, die dir ein Studium erschweren würden. Deshalb ist es immer ratsam, direkt vor Ort oder per Mail mit den Studienberatern zu sprechen und sich über die Gegebenheiten und Regelungen an dieser Hochschule zu informieren. Viele Hochschulen haben mittlerweile auch spezielle Berater für Studierende mit Behinderung, die dir mit Antworten und Lösungen zur Seite stehen. Vorher kannst du dich natürlich auch online über die verschiedenen Angebote der Unis informieren und herausfinden, ob überhaupt die passende Unterstützung für dich dabei ist. Hier mal ein paar Beispiele von Hochschulen mit speziellen Angeboten:

Du brauchst Hilfe bei
deiner Bachelorarbeit?

  • Erfahre alles, was du über Organisation & Aufbau einer Thesis wissen musst
  • Lerne Techniken, um deine Arbeit schneller abzuschließen
  • Sichere dir durch die richtige Fokussierung eine Top-Note!

Tipp #3: Alternative Fernstudium

Falls du dein Traumstudium aufgrund deiner Behinderung an keiner Hochschule absolvieren kannst, bleibt dir immer noch Plan B: das Fernstudium. Die Fernuniversität Hagen bietet mittlerweile eine Reihe an Studiengängen an, die du direkt von zu Hause aus belegen kannst. Es gibt nur wenige Präsenzphasen und du bekommst durch Foren, digitale Lehrveranstaltungen und entsprechendes Lehrmaterial eine umfangreiche Unterstützung, die dich zum Studienabschluss bringt.

Alle Infos dazu findest du hier.